Gold fasziniert die Menschheit seit Jahrtausenden. Es steht für Beständigkeit, Sicherheit und Werterhalt. Doch für moderne Anleger in Deutschland gibt es einen weiteren, entscheidenden Grund, physisches Gold zu kaufen: Die einzigartigen Steuervorteile.
Während bei Aktien, Fonds oder Zinsprodukten in der Regel die Abgeltungssteuer (plus Soli und ggf. Kirchensteuer) greift, behandelt der Fiskus physisches Gold anders. In diesem Artikel erfahren Sie, wann Ihre Gewinne komplett steuerfrei sind, was die "Spekulationsfrist" bedeutet und worauf Sie beim Kauf von Anlagegold achten müssen.
Steuerfreiheit: Nach einer Haltedauer von einem Jahr sind Gewinne aus dem Verkauf von physischem Gold komplett steuerfrei.
Keine Abgeltungssteuer: Gold zählt nicht als Kapitalvermögen, sondern als privates Veräußerungsgeschäft.
Freigrenze: Bei Verkäufen innerhalb eines Jahres bleiben Gewinne bis zu 1.000 Euro steuerfrei (Stand 2024/2025).
Mehrwertsteuer: Der Kauf von qualifiziertem Anlagegold ist von der Mehrwertsteuer befreit.
Der wohl größte Vorteil für Privatanleger ist die sogenannte Spekulationsfrist. Rechtlich gesehen fällt der Verkauf von physischem Gold (Barren und Münzen) unter die „privaten Veräußerungsgeschäfte“ gemäß § 23 EStG. Das bedeutet: Der Gesetzgeber betrachtet Goldbesitz ähnlich wie den Besitz einer Immobilie oder eines Kunstwerks, nicht wie ein klassisches Finanzprodukt.
Die Regel ist einfach: Liegen zwischen dem Kauf und dem Verkauf Ihres Goldes mindestens 12 Monate, ist der gesamte Gewinn zu 100 % steuerfrei. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie 100 Euro oder 100.000 Euro Gewinn gemacht haben. Sie müssen diesen Gewinn auch nicht in Ihrer Steuererklärung angeben.
Sie kaufen am 1. März 2023 einen Goldbarren für 1.800 Euro.
Szenario A: Sie verkaufen ihn am 1. Februar 2024 (Haltedauer < 1 Jahr) für 2.200 Euro. Der Gewinn von 400 Euro ist steuerlich relevant.
Szenario B: Sie verkaufen ihn am 2. März 2024 (Haltedauer > 1 Jahr) für 2.200 Euro. Der Gewinn von 400 Euro gehört komplett Ihnen – ohne Abzüge.
Müssen Sie Ihr Gold früher verkaufen, also bevor das Jahr um ist? Dann müssen Sie den Gewinn mit Ihrem persönlichen Einkommensteuersatz versteuern. Es fällt keine pauschale Abgeltungssteuer (25 %) an, was bei hohen persönlichen Steuersätzen nachteilig sein kann.
Aber es gibt eine gute Nachricht: Seit 2024 gilt eine erhöhte Freigrenze von 1.000 Euro (zuvor 600 Euro) für private Veräußerungsgeschäfte pro Jahr.
Achtung – Wichtiger Unterschied: Es handelt sich um eine Freigrenze, nicht um einen Freibetrag!
Liegt Ihr Gewinn bei 999 Euro, zahlen Sie 0 Euro Steuern.
Liegt Ihr Gewinn bei 1.001 Euro, müssen Sie den kompletten Betrag (also 1.001 Euro) versteuern, nicht nur den einen Euro darüber.
Ein weiterer Steuer-Trumpf wird oft schon beim Kauf ausgespielt: Die Mehrwertsteuer. Während Sie für Silber, Platin oder Palladium in der Regel die volle Mehrwertsteuer (19 %) zahlen, ist der Erwerb von Anlagegold von der Umsatzsteuer befreit.
Damit Gold als "Anlagegold" gilt, müssen bestimmte Kriterien erfüllt sein (§ 25c UStG):
Goldbarren: Müssen eine Reinheit von mindestens 995/1000 haben.
Goldmünzen: Müssen eine Reinheit von mindestens 900/1000 haben, nach 1800 geprägt sein und gesetzliches Zahlungsmittel im Herkunftsland sein (oder gewesen sein).
Bei Spargold achten wir penibel darauf, dass wir Ihnen ausschließlich zertifiziertes LBMA Anlagegold anbieten, das diese Kriterien erfüllt. So investieren Sie von Anfang an effizienter.
Um dem Finanzamt gegenüber beweisen zu können, dass Sie die Ein-Jahres-Frist eingehalten haben, ist eine saubere Dokumentation unerlässlich.
Kaufbelege aufbewahren: Heben Sie jede Rechnung gut auf. Darauf ist das Kaufdatum vermerkt.
FiFo-Methode (First in, First out): Wenn Sie über Jahre hinweg immer wieder kleine Mengen Gold kaufen (z.B. über einen Gold Sparplan) und später einen Teil verkaufen, gilt meist die FiFo-Methode. Das Finanzamt geht davon aus, dass die zuerst gekauften Stücke auch zuerst verkauft werden. Das ist vorteilhaft, da diese Stücke die Ein-Jahres-Frist am ehesten erfüllt haben.
Muss ich Goldbesitz dem Finanzamt melden? Nein. Der bloße Besitz von Gold ist Privatsache und muss nicht gemeldet werden. Erst wenn Sie innerhalb der Spekulationsfrist Gewinne oberhalb der Freigrenze realisieren, müssen Sie dies in der Anlage SO (Sonstige Einkünfte) der Steuererklärung angeben.
Gilt die Steuerfreiheit auch für Xetra-Gold oder ETCs? Hier gab es lange Unsicherheit. Der Bundesfinanzhof hat jedoch entschieden: Wenn das verbriefte Gold (ETC) einen Anspruch auf physische Auslieferung beinhaltet, gilt nach einem Jahr Haltedauer ebenfalls die Steuerfreiheit (Az. VIII R 34/15).
Was ist mit Erbschaftssteuer bei Gold? Gold fällt, wie anderes Vermögen auch, in die Erbmasse. Hier gelten die normalen Freibeträge der Erbschaftssteuer (z.B. 400.000 Euro pro Kind).
Die Kombination aus Mehrwertsteuerbefreiung beim Kauf und Steuerfreiheit der Gewinne nach einem Jahr macht physisches Gold zu einem unschlagbaren Baustein für den langfristigen Vermögensaufbau. Es eignet sich hervorragend, um Kaufkraft über Generationen zu sichern, ohne dass der Fiskus bei jeder Wertsteigerung mitverdient.
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Rechtlicher Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und stellt keine steuerliche Beratung dar. Steuergesetze können sich ändern. Für eine verbindliche Auskunft wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater.
